-
Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden.
Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können.
Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese nun zurückverlangen. Betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Deutschlands größtes Verbraucherrechtportal CONNY geht derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus. Die Durchsetzung eines Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. CONNY hilft Verbrauchern einfach und unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass langwierige Bearbeitungsprozesse durch Banken die Folge sein werden. Banken laufen laut Bafin nun Gefahr, bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen, und werden sich gegen das Urteil wehren.
„Banken haben über Jahre einfach selbst bestimmt, wie viel Geld sie von Kunden nehmen wollen, ohne dass diese je zugestimmt haben. Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Bankkunden entschied, müssen diese nun selbst aktiv werden, um Gebrauch von ihrem Recht zu machen.“ – Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer bei CONNY.
In einer zweiwöchigen Testphase hat CONNY den Bankkunden verschiedene Varianten des Angebots zur Abstimmung gestellt. Favorit in den Kundenumfragen ist die „Rundum-Sorglos-Variante“. Hierbei bekommt der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche an CONNY ab. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern, bekommt 10 Euro gutgeschrieben und spart in Zukunft Kontoführungsgebühren. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und Iban angeben und später eine Vollmacht- und Abtretungsurkunde unterschreiben und an das Unternehmen schicken.
Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden (Artikel „Erstattung rechtswidriger Erhöhungen“ vom 2. Juni 2021).
Weitere Informationen unter https://www.conny.legal/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.deZum Unternehmen:
CONNY wurde 2016 als wenigermiete.de von Daniel Halmer und Frederik Gärtner in Berlin gegründet, um Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse zu unterstützen und so ihre Miete zu senken. Heute führt Daniel Halmer als CEO das Unternehmen unter der Marke CONNY weiter, das inzwischen zahlreiche Rechtsservices in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht und Finanzrecht umfasst.Pressekontakt:
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlinfon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
auf Werben online publiziert am 2. Juni 2021 in der Rubrik Presse - News
News wurde 27 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
Lesezeit des Artikels ca.: 1 Minuten, 55 Sekunden
News-ID 214736
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- Uranpreis explodiert nach Konsolidierung wieder! Die nächste Welle des neuen Superzyklus startet!
- Eine der am schnellsten wachsenden kanadischen Einzelhandelsketten für Gesundheit und Wellness listet Moodrink(TM) von bettermoo(d) in ihren 33 Geschäften im Osten Kanadas
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
- Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
- Getchell Gold Corp. meldet den Abschluss der Schuldverschreibungsfinanzierung
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet