-
DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Strasser/Castellucci et.al.
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kritisiert scharf den am 27.1.2022 von einer fraktions-übergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe als nicht verfassungsgemäß. „Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert.“ Dieses Recht, über das eigene Leben zu verfügen und dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird, war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt worden.
Damals wurde das bis dahin kurzzeitig (von Dezember 2015 bis Februar 2020) geltende Strafgesetz zu Fall gebracht, das nur Einzelfälle unter bestimmten Voraussetzungen tolerierte. „Zurzeit ist die alte Rechtslage wie vor 2015 wieder hergestellt. Eine Mehrheit der Menschen wünscht sich die Möglichkeit eines Notausganges, der nach klaren Kriterien beschritten werden kann, selbst wenn man ihn dann doch nicht benötigt“, sagt Roßbruch. Daher fordert er: Es darf kein neues Strafgesetz geben, das die Helfenden kriminalisiert. Es darf keine Pflicht zur Beratung geben, wo keine Beratung gesucht wird. Es darf keine pauschalen gesetzlichen Wartefristen geben. Es darf keine Verpflichtung geben, zwei psychiatrische Untersuchungen nachweisen zu müssen. „Denn zum einem werden die Suizidwilligen nur sehr schwer einen Psychiater finden, der ihnen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu einem Suizid attestiert. Zum andern herrscht in großen Teilen der Psychiatrie noch die überkommene Einstellung vor, dass Suizidabsichten fast ausschließlich einen pathologischen Charakter aufweisen“, so Roßbruch.
Seitdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 ausdrücklich festgestellt hat, dass der Weg zum assistierten Suizid nicht verunmöglicht werden darf, finden wiederholt organisierte Freitodbegleitungen in Deutschland statt. Diese werden beispielsweise von der DGHS vermittelt bzw. von anderen Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt. Roßbruch betont: „Sorgfaltskriterien und Transparenz sind dabei elementar. Nur wenn das Thema nicht erneut in eine Grauzone geschoben wird, kann Missbrauch jedweder Art vorgebeugt werden. Das ist im Sinne der betroffenen Menschen und hoffentlich auch der Politik.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Herr Johannes Weinfurter
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
„Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!“
auf Werben online publiziert am 31. Januar 2022 in der Rubrik Presse - News
News wurde 20 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
„Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!“
Lesezeit des Artikels ca.: 1 Minuten, 31 Sekunden
News-ID 229764
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- Stefan Kühn analysiert: Deutsche Dividendenlandschaft 2024 im Detail
- Stefan Kühn: Die Rache einer falschen Umsetzung des Shareholder Value – Boeing und United Airlines im Fokus
- Ajla Crnalic gewinnt für den Pflegeberuf den internationalen Speaker Slam Award
- Geht es Dir gut fragt musikalisch Martin M. Jones
- Der OSMIUM-BIGBANG beginnt
- Kinderritterfest auf Burg Satzvey am 11. und 12. Mai 2024
- Ein friedvolles und entspanntes Leben – wer wünscht es sich nicht?
- Starcore gibt Endergebnisse der Explorationsarbeiten 2023 im Konzessionsgebiet Ajax in der Region Golden Triangle in British Columbia bekannt
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet