-
Wer zählt überhaupt als Grenzgänger und wie ist die Krankenversicherung für diese geregelt? Die AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen verfügt mit ihrer Grenzgänger-Beratungsstelle
Die CITYAGENTUR über die entsprechende Expertise, um diese Fragen zu beantworten.
Grundsätzlich gilt als Grenzgänger, wer eine Arbeitsstelle in einem anderen Land als dem Wohnsitz hat. Also Pendler über die Grenze von Wohnsitz zu Arbeitsplatz. Im Südwesten Deutschlands gehen beispielsweise viele Grenzgänger in die Schweiz. Doch wie ist die Krankenversicherung für Grenzgänger geregelt? Je nachdem, in welchem Land man wohnt und wohin gependelt wird, gelten verschiedene Regeln.
Rainer Zeller, Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH, zu der auch die Grenzgänger-Beratungsstelle Die CITYAGENTUR gehört, erläutert hierzu am Beispiel der Schweiz: „Grundsätzlich gibt es für Grenzgänger in die Schweiz drei verschiedene Möglichkeiten, sich zu krankenversichern: Zum einen gibt es das sehr beliebte und attraktive Krankenversicherungsmodell Euroline. Die beiden anderen Möglichkeiten sind die deutsche gesetzliche Krankenkasse und die deutsche private Krankenversicherung.“
Das Modell Euroline ist eine Kombination aus Schweizer gesetzlicher Krankenkasse mit Ergänzungsschutz in Deutschland. Die Leistungen in Deutschland beschränken sich auf die allgemeinen gesetzlichen Leistungen. Die Leistungen in der Schweiz gelten gemäß dem Krankenversicherungsgesetz. „Dabei besteht eine grundsätzliche so genannte Franchise von 300 Schweizer Franken und ein Selbstbehalt von zehn Prozent bis maximal 700 Schweizer Franken“, erklärt Zeller weiter.
Bei der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse richtet sich der Beitrag prozentual nach dem schweizerischen Bruttoeinkommen (umgerechnet in Euro). Der Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze 2018 liegt hier bei monatlich 4.950 Euro. Bei den Leistungen übernimmt eine deutsche gesetzliche Krankenkasse beispielsweise bei Arznei-, Verbands-, Heil- oder Hilfsmitteln 100 Prozent, wobei der Grenzgänger teilweise eine Zuzahlung tätigen muss.
„Die deutsche private Krankenversicherung ist – im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung – kein Zweig der Sozialversicherung und somit auf freiwilliger Basis. Hier richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Eintrittsalter, wobei der Beitrag pro Kopf zu berechnen ist. Die Leistungen sind für den Grenzgänger frei wählbar. Er hat die Wahl zwischen einer günstigen Regelversorgung und einer wunschgerechten Zubuchung unterschiedlicher Leistungen“, so Rainer Zeller und weiter: „Als Experten mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, erstellen wir für Grenzgänger ein kostenloses und unverbindliches Angebot mit umfassendem Schutz und vielen Zusatzleistungen.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?
auf Werben online publiziert am 10. April 2019 in der Rubrik Presse - News
News wurde 152 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
Krankenversicherung für Grenzgänger: Für wen gilt sie und wie ist sie geregelt?
Lesezeit des Artikels ca.: 1 Minuten, 59 Sekunden
News-ID 168630
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- Recharge meldet Abschluss der nicht vermittelten Privatplatzierung von Einheiten
- Metrop MR1: Der ultimative Wachstumsdünger für maximale Pflanzenkraft – jetzt mit optimiertem Phosphatgehalt
- Carstensen Immobilien – Ihr Partner rund um die Immobilie in Mönchengladbach
- Altiplano Metals erwirbt neue Kupfer-Gold-Projekte nahe Verarbeitungsanlage El Peñón
- Aussichten für Gold- und Kupferpreis
- Glenmorgan Investments ist auf dem besten Weg, ein verwaltetes Anlagevermögen von 7 Milliarden $ zu erreichen
- Die US-Blockchain-Firma Kadena und der kroatische Fußballverband (HNS) wollen gemeinsam als Partner das Fan-Engagement revolutionieren
- Anmeldung für die World of Coffee 2025 in Genf ist jetzt offen: Die wichtigste Veranstaltung für Kaffeefachleute
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet