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(Norderstedt, August 2024) Trotz fachgerechter Installation kommt es immer wieder vor, dass in Wohnbereichen installierte Rauchwarnmelder irrtümlich Alarm schlagen.
Obschon solche „Täuschungsalarme“ letztlich nicht vollständig verhindert werden können, lässt sich das Risiko mit vergleichsweise geringem Aufwand doch deutlich reduzieren.
Wenn die in Wohngebäuden gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder erst einmal unter der Decke hängen, geraten die unscheinbaren Geräte meist schnell in Vergessenheit. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass ohne ersichtlichen Grund der Alarm ertönt und weiträumig für Aufmerksamkeit sorgt. „Im Ernstfall reagieren die Sensoren zwar absolut zuverlässig, dem technischen Prinzip nach sind die Geräte aber nicht in der Lage, Dampf oder Staub von Rauch zu unterscheiden“, erklärt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. Hintergrund: Die meisten Rauchwarnmelder arbeiten nach dem sogenannten Streulichtprinzip, wobei ein Infrarotstrahl innerhalb einer kleinen Messkammer zwischen einer Lichtquelle und einem Sensor hin und her pendelt. Die in der Luft enthaltenen Partikel verursachen eine Streuung des Lichtstrahls, die vom Sensor registriert wird und bei Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes den Alarm auslösen. Statt Rauch kann als Alarmursache daher ebenso eine kräftige Staubwolke oder mit Wasserdampf übersättigte Luft in Frage kommen. „Die technische Qualität des Rauchwarnmelders spielt bei Täuschungsalarmen keine Rolle“, so Thomas Stumpf, „und in der Regel liegt auch kein Garantiefall vor.“ Im Unterschied dazu gibt es hingegen für „Fehlalarme“ fast immer einen technischen Grund, etwa eine defekte Komponente innerhalb des Gerätes.
Pflicht und Kür zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen
Auch wenn Täuschungsalarme nicht grundsätzlich verhindert werden können, lässt sich die Wahrscheinlichkeit doch auf einfache Weise reduzieren. „Der Zustand aller installierten Rauchwarnmelder muss dem Gesetz nach mindestens einmal im Jahr überprüft werden“, stellt Thomas Stumpf fest, „je nach Bundesland liegt die Verantwortung dafür entweder bei den Eigentümern oder den jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern.“ Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsverwaltungen müssen die entsprechenden Kontrollen zudem klar dokumentieren, damit im Schadensfall keine Versicherungsnachteile entstehen. Darüber hinaus müssen die Geräte ungeachtet der Funktionalität alle zehn Jahre ausgetauscht werden.Neben den Pflichtaufgaben gibt es zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen aber auch noch die „Kür“. Thomas Stumpf von Objektus nennt ein Beispiel: „Bei anstehenden Handwerkereinsätzen mit absehbar starker Staubentwicklung oder Schweißarbeiten innerhalb des Gebäudes sollte die Nachbarschaft auf jeden Fall frühzeitig informiert werden“, so Stumpf, „und in der kalten Jahreszeit sollten die Fenster nicht allzu lange offen bleiben, damit sich innerhalb der Messkammer kein Kondenswasser bilden kann.“ Nicht zuletzt sollten Rauchwarnmelder grundsätzlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften installiert werden, da Täuschungsalarme auch durch falsch platzierte Geräte ausgelöst werden können. Um mit Täuschungsalarmen eventuell verbundene Haftungsrisiken oder Folgekosten möglichst zu vermeiden, empfiehlt Stumpf insbesondere für Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen den Einsatz professioneller Dienstleister wie der Objektus GmbH: „Allein die Gewissheit eines rund um die Uhr verfügbaren Stördienstes macht den Umgang mit einem Täuschungsalarm schon um einiges leichter.“
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Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.
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Verstaubte Rauchmelder können teuer zu stehen kommen
auf Werben online publiziert am 14. August 2024 in der Rubrik Presse - News
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Verstaubte Rauchmelder können teuer zu stehen kommen
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