-
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden.
Die BVG-Entscheidung und ihre Vorgeschichte
In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr deutlich gestärkt.
Vorausgegangen war in einem Bußgeldverfahren die Ablehnung des Antrags eines Verteidigers auf Zurverfügungstellung der sich nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten des Messgerätes PoliScan Speed 1 im Verwaltungsverfahren vor der Bußgeldbehörde. Die Bußgeldbehörde lehnte den entsprechenden Antrag des Verteidigers ab, sowohl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen als auch der Beweisantrag in der Hauptverhandlung hatten keinen Erfolg. Die Verweigerung der Zurverfügungstellung der angeforderten Daten und Informationen stellt nach dem hier vorgestellten Urteil des Bundeserfassungsgerichts einen Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Grundgesetz) dar.
Grundsatz der Informationsparität
Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren fordere nach der Begründung des Bundesverfassungsgerichts Informationsparität zwischen den Verfolgungsbehörden einerseits und dem Betroffenen andererseits. Auch dann, wenn – wie vorliegend – von einem standardisierten Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung ausgegangen werden kann, bestehe im Hinblick auf Geschwindigkeitsmessungen gerade kein Erfahrungssatz, dass die eingesetzten Messgeräte unter allen denkbaren Umständen ausnahmslos zuverlässige Ergebnisse liefern.
Die Rechte der Verteidigung wurden gestärkt
Bislang hatten die Bußgeldbehörden in der Regel die Zurverfügungstellung der angeforderten Daten mit der Begründung abgelehnt, dass diese nicht Gegenstand der Bußgeldakte sein. Im gerichtlichen Verfahren wurden dann die entsprechenden Beweisanträge mit der Begründung negativ verbeschieden, dass im standardisierten Messverfahren – und damit in nahezu allen Fällen der Geschwindigkeits-, Abstands-, und Rotlichtmessungen – nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses die Aufklärungs- und Feststellungspflichten der Gerichte reduziert sei. Dabei wird in der Praxis jedoch stets übersehen, dass der Verteidiger zur Überprüfung derartiger Anhaltspunkte gerade auf die Verfügungstellung der Rohmessdaten angewiesen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieses Zugangsrecht der Verteidigung bejaht und damit die Rechte der Verteidigung der lang ersehnten Entscheidung gestärkt. In vielen Fällen ist es möglich, bereits im Verwaltungsverfahren vor der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Daten zu nehmen, sofern das Messgerät diese abspeichert.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren
auf Werben online publiziert am 7. Januar 2021 in der Rubrik Presse - News
News wurde 33 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren
Lesezeit des Artikels ca.: 2 Minuten, 40 Sekunden
News-ID 203569
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- NurExone Biologic Inc. kündigt strategische Expansion auf die US-Finanzmärkte mit Genehmigung des Listing-Antrags auf OTCQB und DTC-Eignung an
- Medigene präsentiert 6-tägiges Herstellungsverfahren für TCR-T-Therapien mit ausgeprägten Stammzelleigenschaften
- TAG Oil beginnt mit dem Rückfluss bei der Horizontalbohrung BED4-T100
- Trillion Energy veröffentlicht Reservenbericht für das Jahr 2023
- Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am „RankensteinSEO“-Wettbewerb teil!
- Weibliche Karrieren im Fokus: Die Essenz des Erfolgs
- Zeit hinter Dir – das neue Lied von Ines-Marie Jaeger
- Eilt: 5,5 Mio. $ Riesendeal – Diesen 288% Cloud AI Hot Stock jetzt kaufen nach 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) und 215.872% mit Microsoft ($MSFT)
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet