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Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Chronische Erschöpfungssyndrom (CFS) neue Aufmerksamkeit bekommen.
Nicht nur als ein Symptom von Long-Covid ist es aufgetreten, sondern auch als mögliche Impfkomplikation. Hierauf macht der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiativen zu CFS, Fibromyalgie und Impfschäden, Dennis Riehle (Konstanz), in einer Aussendung aufmerksam. Demnach haben sich beim Psychologischen Berater, der selbst betroffen ist, mittlerweile rund 4.400 Patienten mit einer Schädigung nach Verabreichung eines Corona-Vakzins gemeldet, von denen rund 67 % angaben, unter anderem auch an einer ausgeprägten Erschöpfung zu leiden. „Ob es sich hierbei jeweils um ein impfinduziertes CFS handelt, ist schwer zu sagen. Letztlich kann die Herkunft der Beschwerden in der Regel nicht abschließend geklärt werden, weshalb auch die haftungsauslösende Anerkennung eines CFS als Impfschaden nur sehr selten gelingt“, erklärt der in Sozialrecht zertifizierte Riehle. Denn es genüge nicht allein ein zeitlich zur Impfung aufgetretenes Symptombild, das am Ende auch zu einer sozialen Entschädigung führt. Viel eher müsse neben einer unmittelbaren Impfreaktion (Primärschaden) auch eine mindestens über sechs Monate andauernde gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Einschränkung (Sekundärschaden) vorliegen, die dann in einer plausiblen Indizienkette mit einer zumindest hohen Wahrscheinlichkeit nachvollziehbar und nach gesundem Menschenverstand ohne ernsthaften Zweifel auf die Immunisierung zurückzuführen sein dürfte. Diese Kausalität könne nur gerichtsfest hergestellt werden, wenn andere Ursachen für die Gesundheitsstörung auszuschließen sind.
„Wenn man auf vergangene Urteile blickt, ist ein impfinduziertes CFS nur dann sicher anzunehmen, wenn es sehr plötzlich und in einer zeitlichen Nähe zum Piks aufgetreten ist. Daneben müsse von einem Impfschaden ausgegangen werden, sofern die Symptome über die bloße körperliche, psychische und emotionale Erschöpfung hinausgehen und beispielsweise auch eine Schmerzstörung umfassen. Daneben gilt das Ausbleiben von infektiösen Zeichen wie Fieber oder Lymphknotenschwellung als Hinweis auf ein impfinduziertes CFS. Schlussendlich sind die Chancen auf Feststellung eines Impfschadens höher, wenn es sich um frisch entwickelte Impfstoffe handelt, nachdem diese oftmals noch nicht abschätzbare Nebenerscheinungen und Wechselwirkungen mit sich bringen können und daher von Gerichten eher als Auslöser von Schädigungen eingeschätzt werden als Vakzine, die sich bereits über einen Zeitraum bewährt haben“. Riehle sieht insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn bereits Vorerkrankungen bestanden haben: „Dann fällt die Unterscheidung zwischen einer impfbedingten und anderweitig verursachten Symptomatik deutlich schwerer und muss gutachterlich sehr viel intensiver abgewogen werden“. Der Selbsthilfegruppenleiter empfiehlt in jedem Fall, aufkommende Beschwerden ausführlich dokumentieren und attestieren zu lassen: „Gerade, wenn es darum geht, einen Kausalnachweis zu erbringen, sind die chronologischen Abläufe einer möglichen Impfschädigung von besonders großer Bedeutung. Es obliegt dann dem behandelnden Arzt, die Geschehnisse kritisch zu bewerten und eine Einschätzung über die Ätiologie abzugeben. Eine abschließende Beurteilung nimmt dann das Versorgungsamt vor, das einen Antrag auf Anerkennung einer Entschädigungsleistung nach dem Impfschutzgesetz sorgfältig prüft“, so Riehle abschließend.
Die Selbsthilfeinitiative bietet eine bundesweite und kostenlose Psychologische, Sozial- und Ernährungsberatung per Mail über www.erschoepfung-fibromyalgie.de oder www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de an.
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Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschlandfon ..: 07531/955401
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email : info@presse-riehle.deDas ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der Pressearbeit, Kommunikation und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.
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Chronisches Erschöpfungssyndrom nur unter strengen Voraussetzungen als Impfschaden anerkannt
auf Werben online publiziert am 8. Februar 2023 in der Rubrik Presse - News
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Chronisches Erschöpfungssyndrom nur unter strengen Voraussetzungen als Impfschaden anerkannt
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