-
Wem es möglich ist, der sollte nun diese Wochen ab ins Homeoffice. Damit es aber nicht zu Datenpannen kommt bzw. Datenschutzverstöße entstehen, müssen Unternehmer einiges beachten.
Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den „normalen“ Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint „Home-Office“ plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippen, Kindergärten und Schulen nun geschlossen sind, und die Kinder daher möglichst von den Eltern betreut werden sollten.
Jeder Computer-Job kann doch auch von Hause erledigt werden, indem man sich einfach mit einem Notebook zu Hause an den Schreibtisch setzt und dann die Ergebnisse der Arbeit per E-Mail an die Firma sendet.
Aber Achtung! Das kann sehr schnell zu einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzregelungen werden.
Daher haben Sie daher als Unternehmer zum einen die Aufgabe, Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass keine personenbezogenen Daten gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden dürfen.
Zum anderen müssen alle nach dem aktuellen Stand der Technik mit angemessenem Aufwand herstellbaren Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommen kann.
Meine dringende Empfehlung ist daher, dass Sie Ihren Mitarbeitern entweder unternehmenseigene Notebooks mitgeben, auf denen den Mitarbeitern die Privatnutzung streng untersagt ist, oder dass Sie einen sogenannten „Remote-Zugriff“ auf die Rechner der Mitarbeiter im Unternehmen einrichten, sodass Ihre Mitarbeiter zwar die eigenen Computer nutzen, aber dort überhaupt keine Datenspeicherung stattfindet, da Ihre Mitarbeiter per Remote auf den Unternehmensrechner im Betrieb zugreifen.
Als Lösung könnte man hier z. B. an TeamViewer oder Google Remote denken.
Bitte achten Sie dann aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter z. B. bei Google Remote nicht die eigenen Google-Konten nutzen, sondern Sie ein für diesen Zweck eigenes Google-Konto einrichten, das ausschließlich für die Nutzung von Google Remote bestimmt ist. In diesem Fall findet außer der Dokumentation des Logins keine Datenübertragung an Google statt, und auch auf den Computern Ihrer Mitarbeiter befinden sich außer den Zugangsdaten zu Google Remote keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bzw. Ihres Unternehmens.
WICHTIG: Sie müssen neben diesen technischen Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter natürlich auch entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen haben, da die Daten aus Ihrem Unternehmen innerhalb der vier Wände Ihrer Mitarbeiter zumindest sichtbar gemacht werden.
Gern können Sie hierfür die unter www.dsgvo-anwalt.eu veröffentlichte „Homeoffice-Datenschutz-Belehrung“ nutzen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Deutschlandfon ..: 0331 – 813 284 70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf https://dsgvo-anwalt.eu/conora-homeoffice-und-die-dsgvo/ bzw. www.dsgvo-anwalt.eu gern kostenlos auch auf Ihrer Webseite oder in Ihren Social-Media-Kanälen oder auch im Printbereich verwenden.
Über eine kurze Mitteilung an mail@matutis.de, dass diese genutzt wurde, sind wir dankbar.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdamfon ..: 0331 – 813 284 -70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Corona – Homeoffice und DSGVO
auf Werben online publiziert am 18. März 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 56 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
Corona – Homeoffice und DSGVO
Lesezeit des Artikels ca.: 1 Minuten, 58 Sekunden
News-ID 185927
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- Co2Coin: Eine innovative Verbindung von Kryptowährung und Umweltschutz
- Vorhersage, Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit: Schlüssel zum Erfolg in einer sich wandelnden Welt
- HanseWerk: Sicher für das eigene Zuhause – HanseGas prüft Gas-Hausanschlüsse im Landkreis Nordwestmecklenburg
- Immobilienmakler Köln – 16 Jahre Citak Immobilien in Köln
- Zertifizierter Lehrgang „Fachbildung zum Housekeeping Manager“ geht an den Start
- Immobilienmakler Berlin Rudow: Bölitz Immobilien bietet professionelle Dienstleistungen in der Hauptstadt
- Werner Immobilien: Ihr vertrauenswürdiger Immobilienmakler in Heilbronn und Umgebung
- Fair Immobilien: Ihr zuverlässiger Immobilienmakler in Dettingen
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet