-
DGHS kritisiert Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drucksache 19/24445) auf dem Weg. An dem Gesetzentwurf, der am 26.11.2020 in einer Ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) einen darin vorgesehenen Paradigmenwechsel. Die Neufassung sieht ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht vor, das es bislang nicht gab. Dieses Recht soll für den Zeitraum von drei oder vielleicht sogar sechs Monaten gelten, wenn ein Mensch nicht für sich selber sprechen kann und es keine anderslautende Vollmacht gibt. DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch mahnt an: „Das automatische Ehegattenvertretungsrecht mag auf den ersten Blick einleuchtend und alltagspraktisch erscheinen, birgt jedoch große Tücken in sich.“ Nicht jede Ehe ist in sich so harmonisch, dass eine automatische Vertretung durch den jeweiligen Ehegatten zum eigenen Wohl dient. Die Verantwortung für Leben und Wohl eines hilfsbedürftigen Bürgers trifft den Staat und nicht den anderen Ehegatten, es sei denn, der hilfsbedürftige Ehegatte hätte ausdrücklich ein derartiges Vertretungsrecht gewünscht. Aus der Eheschließung auf Vertretungsmacht zu schließen, ist jedenfalls ein Rückfall in die 60er Jahre. Denn ein solches gesetzliches Verständnis von Ehe ist personaler Unselbständigkeit verhaftet und hat in einem modernen Vormundschafts- und Betreuungsrecht nichts zu suchen.
Roßbruch: „Viele Rechte und Pflichten in einer Ehe sind zwar durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, ohne dass es einer Zusatzvereinbarung bedarf. Doch gerade die Notwendigkeit einer explizit vorliegenden Vorsorgevollmacht für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit in medizinische Maßnahmen hat eine wichtige Schutzfunktion für das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.“ In der täglichen Beratungspraxis mit Schwerstkranken und deren Angehörigen beobachtet Roßbruch immer wieder, dass zum Teil recht abenteuerliche Ideen kursieren, was der nichteinwilligungsfähige Ehegatte wohl wollen würde und der andere nun für ihn durchführen möchte.
Die DGHS fordert daher die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf, das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Hinblick auf ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht nochmals zu überdenken.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Werbung-online.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt
auf Werben online publiziert am 8. Dezember 2020 in der Rubrik Presse - News
News wurde 1 x angesehen
werbung internet, internetwerbung, werbung internet, Werbung online, Blog Werbung, online Werbung, Werbung streuen, imagewerbung, news, informieren, Werben Informieren, Werbung, Content Werbung
Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt
Lesezeit des Artikels ca.: 1 Minuten, 36 Sekunden
News-ID 201726
suchen auf Werbung online
Content als Werbung online
Die Möglichkeiten Werbung online zu betreiben können vielfältig sein. Content veröffentlichen ist eine davon.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
neu veröffentlicht auf Werbung online
- Was macht ein Compliance Officer? S+P Online Schulung
- Virtual Coil Show: Dr. Dietrich Mueller GmbH ist dabei
- Salvatore Milia tritt dem Board of Directors von CLC bei und übernimmt Leitung des Forschungs- und Entwicklungsausschusses
- Sassy entdeckt in der Zone Hanging Valley im Projekt Foremore bei obertägigen Probenahmen eine hochgradige Mineralisierung
- DeFi Holdings (eine Tochtergesellschaft von Routemaster, TSXV: RM, GR: RMJR) kündigt die Gründung einer Beteiligungs- und Handelstochter in Bermuda sowie eine Partnerschaft mit Neversink River Capital an
- Neu zugelassene Alzheimer-Demenz-Therapie: Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS®).
- Corona kindgerecht erklärt
- Basisseminar Einkauf – S&P Online Seminar
Werbung online – Archiv
Werbung im Internet